Eine MPU kann aus verschiedenen Gründen
angeordnet werden, darunter:
Eine MPU wegen zu vieler Punkte im Verkehrszentralregister wird notwendig, wenn die maximale Punktzahl erreicht wurde. In diesem Fall steht Ihre Fahrweise im Fokus, und es wird überprüft, ob Sie zukünftig sicher und regelkonform am Straßenverkehr teilnehmen können.
Das Punktesystem dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit, indem es wiederholte Verstöße sanktioniert. Je nach Anzahl der gesammelten Punkte können unterschiedliche Maßnahmen ergriffen werden.
Für den Fahrer sind keine weiteren Sanktionen zu erwarten, es wäre jedoch ratsam, das eigene Verhalten im Straßenverkehr zu reflektieren.
Eine schriftliche und gebührenpflichtige Verwarnung, mit der Information, dass eine Reduzierung der Punkte durch ein Fahreignungsseminar möglich ist.
Finale schriftliche und kostenpflichtige Verwarnung. Eine Verringerung der Punkte durch ein Fahreignungsseminar ist nun nicht mehr möglich.
Entzug der Fahrerlaubnis.
Ein Punkt, der für eine Ordnungswidrigkeit vergeben wurde z.B. für Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h innerorts, Missachtung der Vorfahrtsregelung, Regelwidriges Verhalten gegenüber Fußgängern, wird nach 2,5 Jahren gelöscht.
Ein Verstoß, der mit 2 Punkten geahndet wird z.B. für Rotlichtverstoß oder Gefährdung der Verkehrssicherheit, Fahrerflucht oder unerlaubtes Verlassen des Unfallortes, Missachtung des Überholverbots, Fahren unter Einfluss von Drogen oder Alkohol ab 0,5 Promille, verfällt nach fünf Jahren.
Ein Verstoß, der mit 3 Punkten bewertet wird, z.B. beiFahren im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit (über 1,1 Promille) oder Beteiligung an illegalen Straßenrennen, wird erst nach zehn Jahren getilgt.
Punkte im Fahreignungsregister verfallen nach einer bestimmten Zeit automatisch, abhängig von der Schwere des Vergehens. Die Fristen variieren je nach Anzahl der Punkte und Art des Verstoßes.
Die MPU wegen Alkohol ist einer der häufigsten Gründe für die Untersuchung. Wer unter Alkoholeinfluss am Steuer auffällt, muss seine Abstinenz und Einsicht nachweisen. Hier werden vor allem Ihre Verhaltensänderungen und Ihre Fähigkeit, in Zukunft verantwortungsvoll zu handeln, genau unter die Lupe genommen.
“Wer im Verkehr ... ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschenden Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen ... wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.” §316 Strafgesetzbuch
Im deutschen Straßenverkehr liegt die Promillegrenze für Autofahrer bei 0,5 Promille. Ab diesem Wert sind Strafen im Bußgeldkatalog vorgesehen, sodass bereits ab 0,49 Promille Maßnahmen ergriffen werden können.
In der Regel gilt dies als Ordnungswidrigkeit. Man erhält eine Geldstrafe, es gibt aber keine Punkte in Flensburg und keine MPU.
Dies ist ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit, solange keine alkoholtypischen Auffälligkeiten oder Fahrfehler beobachtet werden.
Geldstrafe und eventuell ein Fahrverbot, je nach den Umständen.
Dies gilt als absolute Fahruntüchtigkeit und ist eine Straftat.
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe; zudem ist eine MPU notwendig.
Hier handelt es sich ebenfalls um eine Straftat, und die Person muss regelmäßig eine MPU absolvieren, um die Fahrerlaubnis wieder zu erhalten.
Ersttäter mit
Promille mit Auffäligkeiten
Relative Fahruntüchtigkeit, die zu rechtlichen Folgen führen kann.
Ersttäter mit
bis
Promille ohne
Auffälligkeiten
Ersttäter mit
bis
Promille ohne
Auffälligkeiten
Gilt als Ordnungswidrigkeit, keine strafrechtlichen Folgen, sofern alles unauffällig ist.
Ersttäter bis
Promille
Keine MPU erforderlich, solange es keine zusätzlichen Verdachtsmomente gibt.
Ersttäter ab
Promille
Verpflichtung zur MPU, um die Fahrerlaubnis nach einer Sperrfrist zurückzuerlangen.
Wiederholungstäter
ab
Promille
MPU erforderlich, bereits zwei Verstöße können eine MPU nach sich ziehen.
Wiederholungstäter
ab
Promille
Absolute Fahruntüchtigkeit. Straftat, unabhängig von der Fahrweise oder äußeren Anzeichen
Bei der MPU wegen Drogenkonsums liegt der Schwerpunkt auf der langfristigen Abstinenz und der Einsicht in die Problematik. Sie müssen überzeugend darlegen, dass Sie den Konsum beendet haben und ein sicheres Fahrverhalten gewährleisten können.
Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird fast immer angeordnet, wenn ein Autofahrer unter dem Einfluss von Drogen erwischt wird. Dies ist besonders wahrscheinlich, wenn der Fahrer durch auffälliges Verhalten oder einen Unfall auffällt. In solchen Fällen können auch strafrechtliche Konsequenzen folgen.
Für Fahrten unter Drogeneinfluss gibt es keine festgelegte Promillegrenze, da gesetzliche Grenzwerte für Drogen gelten. Wird dieser Grenzwert überschritten, ist das Führen eines Kraftfahrzeugs gemäß § 24a StVG verboten.
Methylendioxyamphetamin (MDA) 25ng/ml
Methylendioxyamphetamin (MDE) 25ng/ml
Methylendioxyamphetamin (MDAE) 25ng/ml
Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis teilweise legalisiert, jedoch bleibt das Fahren unter Cannabiseinfluss gefährlich. Der Bundestag hat einen neuen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC für das Führen von Fahrzeugen festgelegt. Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren bleibt der bisherige Grenzwert von 1,0 ng/ml unverändert. Wird im Blut eine Drogeneinwirkung festgestellt, drohen Sanktionen gemäß dem Strafgesetzbuch (§24a StVG und §315c, §316 und §323a StGB). Dies kann Fahrverbote, den Entzug der Fahrerlaubnis und eine medizinische Untersuchung nach sich ziehen. Besonders streng sind die Regelungen bei Mischkonsum von Cannabis, Alkohol oder anderen Substanzen, wobei die Teilnahme am Straßenverkehr absolut untersagt ist. Personen unter 18 Jahren dürfen zwar Cannabis besitzen oder anbauen, jedoch nicht konsumieren.
Die Kosten für die regelmäßigen Drogentests müssen vollständig vom Verkehrssünder selbst getragen werden, was die finanzielle Belastung deutlich erhöht. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) aufgrund von Drogenkonsum ist besonders kostenintensiv und zählt zu den teuersten MPU-Verfahren.
Für einen einjährigen Abstinenznachweis sind zwei Analysen ausreichend. Die Kosten pro Analyse betragen zwischen 200 und 300 Euro, sodass insgesamt mit Ausgaben von 400 bis 600 Euro für den Nachweis der Abstinenz zu rechnen ist.
Die Kosten für eine Urinprobe liegen je nach Anbieter zwischen 50 und 150 Euro. Um einen sechsmonatigen Abstinenznachweis zu erbringen, sind vier Urinproben nötig, was zu Gesamtkosten zwischen 200 und 600 Euro führt. Für einen Nachweis über zwölf Monate werden sechs Proben verlangt, die Kosten belaufen sich dann auf 300 bis 900 Euro.
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